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Rahmenrichtlinie Datenanforderungen

Diese Rahmenrichtlinie regelt die Verfahrensweise zur Weitergabe von Meßdaten des IOW bei Anforderungen

  1. durch externe Einrichtungen
  2. durch Mitarbeiter aus dem IOW

Im IOW zentral gehaltenen Beobachtungsdaten dürfen nur in kontrollierter Weise weitergegeben werden. Die Weitergabe ist grundsätzlich durch den Bereich EDV zu erfassen.

1. Anforderungen durch externe Einrichtungen

Meßdaten des IOW werden in der Regel innerhalb der ersten 5 Jahre nach deren Gewinnung nicht weitergegeben, sondern zur wissenschaftlichen Auswertung im IOW bereitgestellt. Ausnahmen (z.B. bei Gemeinschaftsprojekten mit auswärtigen Partnern) sind durch den zuständigen Sektionsleiter zu genehmigen.

Aus diesen genannten Gründen wird folgende Verfahrensweise festgelegt:

Routinedaten

d.h. Daten, die einen gewissen Standardprozeß (Qualitätskontrolle, Validation) durchlaufen und die der Bereich EDV zentral in Datenbanken oder Archiven verwaltet und wartet, werden vom Bereich EDV nach Genehmigung durch den zuständigen Sektionsleiter des Datenoriginators weitergegeben.

Die Registrierung der Datenanforderung erfolgt durch den Bereich EDV auf einem Formblatt, das im Bereich EDV abgelegt wird.

Spezielle bzw. projektgebundene Daten

die nicht in zentralen Datenbanken oder Archiven des IOW verwaltet werden, sondern durch Fachwissenschaftler, werden durch diese, nach Entscheidung des zuständigen Sektionsleiters, weitergegeben.

Monitoring-Daten

Daten-Anforderungen werden prinzipiell an das DOD (BSH/Hamburg) weitergeleitet.

2. Anforderungen durch Mitarbeiter aus dem IOW

Im Rahmen des laufenden Ostsee-Monitoring-Programms gewonnene Daten werden nach ihrer Bearbeitung vom Bereich EDV in Datenbanken oder Archiven gespeichert. Sie stehen dann allen Mitarbeitern des IOW zur Verfügung.

Für alle außerhalb des Ostsee-Monitoring-Programms gegenwärtig gewonnenen und im Bereich EDV zentral verwalteten Daten besteht ab Zeitpunkt ihrer Gewinnung eine zweijährige Sperrfrist. Danach sind die Daten allen Mitarbeitern über die Datenbank des IOW zugänglich.

Historische Daten (vor 1992), die im Bereich EDV verwaltet werden, stehen allen Mitarbeitern des IfM in unterschiedlichen Formaten und auf verschiedenen Datenträgern zur Verfügung. Da in den meisten Fällen ein höherer Zeitaufwand zur Bearbeitung dieser Datenanforderungen erforderlich ist und ein Nachweis über die Verwendung der Daten geführt werden soll, ist ebenfalls das Formblatt für die Datenanforderung auszufüllen. Es ist gleichzeitig die Arbeitsanweisung für den Bearbeiter im Bereich EDV.

- Institutsdirektor -