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Informationen zu XRechnungen

Ab dem 01.04.2023 sind Lieferanten, die als Auftragnehmer für den Bund und seine Behörden tätig sind, verpflichtet ausschließlich elektronische Rechnungen (XRechnungen) zu stellen.

Einfache PDF-Dokumente oder Bilddateien genügen nicht mehr.

Rechnungsstellende müssen Rechnungen ab einem Auftragswert von 1.000,00€ gegenüber den Rechnungsempfangenden in einem elektronischen Format ausgestellt und übermittelt werden.

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